Konditionen
Tarife
Einzelgespräche 50 Minuten Fr. 150.-
Paar- oder Familiengespräche 60 Minuten Fr. 200.- / 90 Minuten Fr. 300.-
Im Tarif enthalten ist die Vor- und Nachbereitung der Gespräche. Zusätzliche Zeitaufwendungen (z.B. für längere Telefongespräche oder zeitaufwendige E-Mails) stelle ich Ihnen zum selben Tarif in Rechnung.
Tarife für Selbstzahler / Zusatzversicherte
Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Rechnung direkt durch Sie (tiers garant).
Zahlungsmodalitäten
Ich schicke Ihnen eine schriftliche Rechnung mit der Post zu und bitte Sie, diese innerhalb von 20 Tagen zu begleichen.
Krankenkasse
Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung
Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapie von qualifizierten Psychotherapeuten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (=Grundversicherung) übernommen werden kann, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Sie benötigen für diese Variante zwingend eine ärztliche Anordnung.
Eine Anordnung für Psychotherapie wird in der Regel nur erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
Folgende Ärzte dürfen Psychotherapie anordnen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Psychiater, Fachärzte für psychosomatische Medizin, Kinderärzte.
Diese ärztliche Anordnung muss vor dem ersten Termin, der über die Grundversicherung vergütet werden soll, vorliegen.
>> Download „Anordnung psychologische Psychotherapie“
Wichtig: Bitte bringen Sie zum Termin bei mir Ihre Krankenkassen-Karte mit.
Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. 90% der Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie werden von der Grundversicherung übernommen, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen.
Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen, danach kann – wenn erforderlich – eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen zur Prüfung an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird, ob eine weitere Kostenübernahme der Behandlung erfolgt.
Die Rechnung wird in der Regel direkt an Ihre Krankenkasse gesandt (tiers payant).
Terminverschiebungen und Absenzen
Falls Sie eine Sitzung verschieben oder absagen, müssen Sie dies mindestens 48 Stunden vor dem Sitzungsbeginn melden. Halten Sie diese 48-Stunden-Regel nicht ein oder versäumen die Sitzung, werde ich Ihnen die Sitzung (unabhängig von den Gründen) in Rechnung stellen.
Schweigepflicht
Gespräche werden vertraulich behandelt. Ich bin den berufsethischen Grundsätzen des Berufsverbandes Schweizerischer PsychologInnen verpflichtet. Näheres dazu finden Sie unter: www.psychologie.ch
© Caroline Storz, 2022, Version 2